Menschenrecht auf Frieden

Auf der Generalversammlung der Vereinten Nationen wurde 1948 die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedet. Die Unterwerfung von Völkern unter Fremdherrschaft ist demnach eine Verneinung dieser fundamentalen Menschenrechte. Aber dagegen wird verstoßen.

Anfang Dezember 2017 kommen in New York die Vertragsstaaten des Internationalen Strafgerichtshofes zusammen, um über dessen Zuständigkeit für Verbrechen der Aggression zu befinden. Ist das dann die konsequente Fortsetzung aus dem Geist des Nürnberger Kriegsverbrechertribunals? Warum ist die Einigung über das Verbrechen des Angriffskrieges so wichtig? Wird dann möglicherweise auch eine humanitäre Intervention strafbar?

Es diskutieren:
Jost Dülffer, Universität zu Köln (em.)
Norbert Frei, Friedrich-Schiller-Universität Jena
Claus Kreß, Universität zu Köln

Aufnahme vom 16. November 2017 aus der Fritz Thyssen Stiftung Köln

Redaktion: Karl Karst

Foto: Forumteilnehmer | Bildquelle: © Fritz-Thyssen-Stiftung Köln