Wem nützt das neue Kulturfördergesetz NRW?

In fast allen Ländern der Bundesrepublik gibt es Bemühungen, die Kulturförderpolitik konzept- und zielorientierter zu gestalten und für mehr Transparenz und Beteiligung für die Kulturschaffenden und Kulturverantwortlichen zu sorgen. Es werden Landeskulturkonzepte (z.B. Schleswig-Holstein, Thüringen) oder Kulturentwicklungskonzepte (Niedersachsen) erarbeitet, Kulturkonvente einberufen (Sachsen-Anhalt) usw.  Nordrhein-Westfalen ist einen Schritt weitergegangen und hat seine Kulturförderung – deren Grundsätze, Schwerpunkte und Ziele sowie das Verfahren der kulturpolitischen Meinungs- und Willensbildung – in einem Gesetz geregelt. Am 17. Dezember 2014 wurde es im Landtag NRW verabschiedet. NRW hat damit ein neues „Governance-Modell“ der Kulturförderung geschaffen, das dauerhaft für mehr Klarheit, Zielorientierung, Nicht nur in NRW werden Fragen strittig diskutiert wie z.B.: Braucht man ein solches Gesetz?  Ist es nützlich für die Kultur, die Form eines Gesetzes zu wählen? Was bewirkt es?  Stärkt es, sichert es die Kulturarbeit?  Nützt es auch der Kultur in den Gemeinden? Welches Bild von der Rolle des kulturfördernden Staates liegt ihm zugrunde? Der „aktivierende“ Staat oder „ermöglichende“ Staat? Macht ein Gesetz Sinn, auch wenn kein „frisches“ Geld zu verteilen ist?

Diese und andere Fragen rund um das Kulturfördergesetz diskutiert Gastgeberin Birgit Kolkmann mit:
Peter Landmann, „Vater“ des Gesetzes,
Peter Raue, Rechtsanwalt,
Oliver Scheytt, Kulturpolitische Gesellschaft, 
Olaf Zimmermann, Deutscher Kulturrat

Aufnahme vom 26. Januar 2015 aus der ständigen NRW

Foto: dpa